Aktuelle Infos des BGV zur Grundsteuer

*KI-generiert
Wie bereits in unserem Sondernewsletter im Dezember mitgeteilt, hat der Bayerische Landtag am 17.12.2025 eine Ergänzung zum Bayerischen Grundsteuergesetz beschlossen.
 
Es besteht jetzt daher Handlungsbedarf! Die Änderung des Gesetzes wirkt sich nur dann positiv bei Ihnen aus, wenn Sie als Betreiber Ihrer Golfanlage zusammen mit Ihren Verpächtern fristgerecht bis zum 31.03.2026 einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer gemäß Art 8 Abs. 3 BayGrStG für die Kalenderjahre 2026 ff. stellen.
 
Wir haben alle notwendigen Informationen in dem beigefügten Handlungsleitfaden und der Berechnungsgrundlage zusammengefasst.
TOP