Das BGV-Präsidium hat entschieden, die BGV-Mitglieder, die betroffen sind und die noch Rechtsmittel einlegen können, unmittelbar zu unterstützen.
Die Ferchland Consulting Partners GmbH hatte den BGV bereits bei der Entwicklung des Handlungsleitfadens (siehe unten) unterstützt.
Das BGV-Präsidium hat daher nach Rücksprache mit Ferchland Consulting Partners GmbH entschieden, die Ferchland Consulting Partners GmbH als zentralen Ansprechpartner bei Einsprüchen gegenüber den Grundsteuer(mess)bescheid zu benennen.
Der BGV wird, da ein Einspruch allen BGV-Mitgliedern zugute kommt, die Beratungsleistung finanziell unterstützen.
Sollten Sie die Unterstützungsleitung in Anspruch nehmen wollen, so füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
Als Betreff in der Nachricht nutzen Sie bitte: BGV-Mitglied Grundsteuer
https://ferchland-steuerberatung.de/steuerkanzlei-karlsfeld-kontakt/
Einspruch gegen den Vollzug bei der Gemeinde
Darüber hinaus empfehlen wir, Einspruch gegen den sofortigen Vollzug einzulegen. Nutzen Sie gerne hierzu die nachfolgende Formulierungshilfe:
"Antrag auf Aussetzung des sofortigen Vollzugs mindestens bis zur Höhe des Grundsteuerbetrages vor der Reform."
Bei dem BGV-Netzwerktreffen haben wir das Schreiben "Finanzminsterium" angesprochen. Auf Anfrage stellen wir dieses gerne zur Verfügung: grundsteuer@bayerischer-golfverband.de
Die Grundsteuerreform stellt viele Golfanlagen in Bayern vor neue Herausforderungen. Nach dem nun geltenden bayerischen Grundsteuerverfahren kommt es dabei je nach Eigentumsverhältnissen bei der Golfanlage zu großen Unterschieden, die die Existenz der Golfanlagen bedrohen kann. Wir haben daher eine Handlungsempfehlung und einen Musterrechner erarbeitet, die Ihnen helfen soll, die richtigen Schritte einzuleiten.
Bitte beachten Sie: der Rechner funktioniert nur, wenn man anstatt ha die entsprechende qm-Zahl eingibt.