Die Grundsteuerreform stellt viele Golfanlagen in Bayern vor neue Herausforderungen. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer musste auf Grund einer Verfassungsgerichtsentscheidung reformiert werden. Der Freistaat Bayern hat dabei abweichend vom Bund eine eigene Regelung getroffen. Nach dem geltenden bayerischen Grundsteuerverfahren kommt es dabei je nach Eigentumsverhältnissen bei der Golfanlage zu großen Unterschieden, die die Existenz der Golfanlagen bedrohen kann. Wir haben daher eine Handlungsempfehlung und einen Musterrechner erarbeitet, die Ihnen helfen soll, die richtigen Schritte einzuleiten.
Bitte beachten Sie: der Rechner funktioniert nur, wenn man anstatt ha die entsprechende qm-Zahl eingibt.