Prävention und Schutz vor
sexualisierter Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Sport
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Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gesellschaft.

Der Bayerischer Golfverband e.V. mit seinen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen im Sport ein. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst.

Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.

Wir setzen uns für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen ein und beachten eine Vielzahl von Leitlinien (Link: Erklärung und Prävention…), die inhaltlich in dem Ehrenkodex verankert sind, nachdem alle BGV-Trainer handeln (Link: Ehrenkodex).

In der BGV-Geschäftsstelle sind mit diesem Thema Leistungssport- und Jugendkoordinatorin Gabriela Weiß betraut und fungieren gleichzeitig als Ansprechpartner.

Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten

  • Kultur der Aufmerksamkeit: Sportvereine sind daher in erster Linie selbst in der Verantwortung, Präventionsmaßnahmen in den eigenen Strukturen und bei den dort tätigen Erwachsenen nachhaltig zu verankern. 100%ige Sicherheit gibt es leider nicht – deshalb ist ein auf den jeweiligen Verein abgestimmtes Präventionskonzept mit einer Kombination verschiedener Schutzelemente und einer “Kultur der Aufmerksamkeit” am zielführendsten
  • Sexualisierte Gewalt enttabuisieren: Um ernsthaft ein Klima der Aufmerksamkeit im Sportverein zu entwickeln, ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sportvereine sollten sich klar zum Kinderschutz bekennen und dies nach innen und außen kommunizieren. Das kann über eine Verankerung im Leitbild, der Satzung und den Ordnungen geschehen ebenso wie durch eine entsprechende Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
  • Selbst­ver­pflich­tung 

    Mit einer eige­nen Selbst­ver­pflich­tung doku­men­tiert der Verein, dass er gro­ßen Wert auf den Schutz sei­ner Kin­der und Jugend­li­chen vor sexua­li­sier­ter Atmo­sphäre, geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung und sexu­el­len Über­grif­fen legt. Mit der Unter­zeich­nung der Selbst­ver­pflich­tung beken­nen und ver­pflich­ten sich die Mit­ar­bei­ten­den zum Kin­der- und Jugend­schutz.

    Hand­lungs­leit­fa­den zur Ein­füh­rung einer Selbst­ver­pflich­tung der BSJ

  • Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche: Die Benennung von Beauftragten oder Vertrauenspersonen im Verein ebenso wie ein funktionierendes Feedbacksystem (z. B. über einen regelmäßig geleerten “Briefkasten” für Rückmeldungen aller Art) wird helfen, ein Opfer zu ermutigen, sich Hilfe zu holen.

    Um mit Kin­dern und Jugend­li­chen den Zugang zum Thema PsG zu fin­den und eigne Ver­hal­tens­re­geln für den Sport­ver­ein bzw. Sport­ver­band zu ent­wi­ckeln und zu bespre­chen, ste­hen zwei Auf­klä­rungs­bro­schü­ren der BSJ zur Ver­fü­gung. Die Bro­schü­ren kön­nen per E‑Mail an psg@​blsv.​de kos­ten­los bestellt wer­den.

    Bro­schüre für Jun­gen „Fin­ger weg! Pack mich nicht an!”

    Bro­schüre für Mäd­chen „Wir kön­nen auch anders!”

  • Sportliche Aktivitäten transparent gestalten - verbindliche Regeln vereinbaren: Schutzvereinbarungen (Schutzmaßnahmen) als verbindlicher Verhaltensleitfaden dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als auch dem Schutz von Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht. Die Regeln sollten gemeinsam – auch unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen – erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Sowohl die Mädchen und Jungen als auch deren Eltern werden über die Vereinbarungen genau informiert. Dies schafft für alle Seiten Klarheit und Transparenz. Schutz­ver­ein­ba­run­gen - Beispiele
  • Eignung von Betreuungspersonen prüfen: (siehe erweitertes Führungszeugnis)

Umfassende strukturelle Präventionsmaßnahmen können zwar leider keine 100%ige Sicherheit bieten, stellen aber eine entscheidende Basis für wirksame Interventionsmaßnahmen im Krisenfall dar.

E-Learning Plattform - Schutzkonzepte im Ehrenamt

Die vom Bundesministerium geförderte E-Learning Plattform bietet kostenlose Fortbildungen zum Thema "Gewaltprävention im ehrenamtlichen Kontext" und "Entwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention von Gewalt im Ehrenamtlichen Kontext" an.

Handlungsempfehlungen für Sportvereine

Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland. Eine Initiative der Deutschen Sportjugend im DOSB.

In Sportdeutschland wurden zwei verschiedene Anlaufstellen aktiviert:

Anlauf gegen Gewalt (von Athleten Deutschland)

→ für Kadersportler
Tel.: 0800 90 90 4444
Mail: kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org

zur Website

Ansprechstelle Safe Sport (von der Bundesregierung)
→ für ALLE Sportler
Tel: 0800 11 222 00
Mail: kontakt@ansprechstelle-safe-sport.de
 
zur Website

Das erweiterte Führungszeugnis

Die gesetzliche Grundlage:

Anfang 2012 ist eine neue Fassung des "Bundeskinderschutzgesetzes" in Kraft getreten, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Im § 72a KJHG heißt es: "Träger der freien Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass sie keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1, Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen".

In der Praxis:

Je nach Landkreis gibt es unterschiedliche Arten, wie mit der Vorlagepflicht des Führungszeugnisses umgegangen wird: In den meisten Landkreisen schließt das Jugendamt, das mit der Umsetzung betraut ist, einfach direkt Vereinbarungen mit den Jugendverbänden und -vereinen vor Ort, die besagen, dass die Jugendverbände selbst die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis vornehmen müssen. Solange noch keine Vereinbarungen mit den Jugendämtern geschlossen wurden, empfiehlt die Bayerische Sportjugend eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

FAQs zum erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis

Antrag auf Aus­stel­lung eines erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses

Vor­lage zur Abfrage und Archi­vie­rung von Füh­rungs­zeug­nis­sen

Erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis in der Kin­der- und Jugend­ar­beit — Eine Hand­lungs­emp­feh­lung für den Sport­ver­ein

Gabriela Weiß

Leitung Jugend- und Leistungssport
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· Schulgolf
· Kaderbetreuung

telefonische Erreichbarkeit:
Mo + Di 9 - 12 Uhr
Mi + Do 9 - 14 Uhr

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