Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gesellschaft.
Der Bayerischer Golfverband e.V. mit seinen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen im Sport ein. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst.
Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.
Wir setzen uns für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen ein und beachten eine Vielzahl von Leitlinien (Link: Erklärung und Prävention…), die inhaltlich in dem Ehrenkodex verankert sind, nachdem alle BGV-Trainer handeln (Link: Ehrenkodex).
In der BGV-Geschäftsstelle sind mit diesem Thema Leistungssport- und Jugendkoordinatorin Gabriela Weiß betraut und fungieren gleichzeitig als Ansprechpartner.
Umfassende strukturelle Präventionsmaßnahmen können zwar leider keine 100%ige Sicherheit bieten, stellen aber eine entscheidende Basis für wirksame Interventionsmaßnahmen im Krisenfall dar.
Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland. Eine Initiative der Deutschen Sportjugend im DOSB.
Anfang 2012 ist eine neue Fassung des "Bundeskinderschutzgesetzes" in Kraft getreten, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Im § 72a KJHG heißt es: "Träger der freien Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass sie keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1, Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen".
Je nach Landkreis gibt es unterschiedliche Arten, wie mit der Vorlagepflicht des Führungszeugnisses umgegangen wird: In den meisten Landkreisen schließt das Jugendamt, das mit der Umsetzung betraut ist, einfach direkt Vereinbarungen mit den Jugendverbänden und -vereinen vor Ort, die besagen, dass die Jugendverbände selbst die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis vornehmen müssen. Solange noch keine Vereinbarungen mit den Jugendämtern geschlossen wurden, empfiehlt die Bayerische Sportjugend eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.