Prävention und Schutz vor
sexualisierter Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Sport
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Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gesellschaft.

Der Bayerischer Golfverband e.V. mit seinen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen im Sport ein. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst.

Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.

Wir setzen uns für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen ein und beachten eine Vielzahl von Leitlinien (Link: Erklärung und Prävention…), die inhaltlich in dem Ehrenkodex verankert sind, nachdem alle BGV-Trainer handeln (Link: Ehrenkodex).

In der BGV-Geschäftsstelle sind mit diesem Thema Leistungssport- und Jugendkoordinatorin Gabriela Weiß betraut und fungieren gleichzeitig als Ansprechpartner.

Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten

  • Kultur der Aufmerksamkeit: Sportvereine sind daher in erster Linie selbst in der Verantwortung, Präventionsmaßnahmen in den eigenen Strukturen und bei den dort tätigen Erwachsenen nachhaltig zu verankern. 100%ige Sicherheit gibt es leider nicht – deshalb ist ein auf den jeweiligen Verein abgestimmtes Präventionskonzept mit einer Kombination verschiedener Schutzelemente und einer “Kultur der Aufmerksamkeit” am zielführendsten
  • Sexualisierte Gewalt enttabuisieren: Um ernsthaft ein Klima der Aufmerksamkeit im Sportverein zu entwickeln, ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sportvereine sollten sich klar zum Kinderschutz bekennen und dies nach innen und außen kommunizieren. Das kann über eine Verankerung im Leitbild, der Satzung und den Ordnungen geschehen ebenso wie durch eine entsprechende Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
  • Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche: Die Benennung von Beauftragten oder Vertrauenspersonen im Verein ebenso wie ein funktionierendes Feedbacksystem (z. B. über einen regelmäßig geleerten “Briefkasten” für Rückmeldungen aller Art) wird helfen, ein Opfer zu ermutigen, sich Hilfe zu holen.
  • Sportliche Aktivitäten transparent gestalten - verbindliche Regeln vereinbaren: Schutzvereinbarungen (Schutzmaßnahmen) als verbindlicher Verhaltensleitfaden dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als auch dem Schutz von Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht. Die Regeln sollten gemeinsam – auch unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen – erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Sowohl die Mädchen und Jungen als auch deren Eltern werden über die Vereinbarungen genau informiert. Dies schafft für alle Seiten Klarheit und Transparenz.
  • Eignung von Betreuungspersonen prüfen: (siehe erweitertes Führungszeugnis)

Umfassende strukturelle Präventionsmaßnahmen können zwar leider keine 100%ige Sicherheit bieten, stellen aber eine entscheidende Basis für wirksame Interventionsmaßnahmen im Krisenfall dar.

Handlungsempfehlungen für Sportvereine

Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland. Eine Initiative der Deutschen Sportjugend im DOSB.

Das erweiterte Führungszeugnis

Die gesetzliche Grundlage:

Anfang 2012 ist eine neue Fassung des "Bundeskinderschutzgesetzes" in Kraft getreten, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Im § 72a KJHG heißt es: "Träger der freien Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass sie keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1, Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen".

In der Praxis:

Je nach Landkreis gibt es unterschiedliche Arten, wie mit der Vorlagepflicht des Führungszeugnisses umgegangen wird: In den meisten Landkreisen schließt das Jugendamt, das mit der Umsetzung betraut ist, einfach direkt Vereinbarungen mit den Jugendverbänden und -vereinen vor Ort, die besagen, dass die Jugendverbände selbst die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis vornehmen müssen. Solange noch keine Vereinbarungen mit den Jugendämtern geschlossen wurden, empfiehlt die Bayerische Sportjugend eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

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