„Wir ringen gemeinsam um die Artenvielfalt.“ Mit diesen Worten betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber die Bedeutung der Golfplätze für den Naturschutz. „Sie verfügen über riesige Flächen, die nicht für das Spiel genutzt werden.“ Vier bayerische Golfanlagen wurden nun im Bayerischen Umweltministerium als Blühender Golfplatzausgezeichnet: GC Schloss Maxlrain, GC Schloss Mainsondheim, Rottaler Golf- und Country Club und Golf-Club Garmisch-Partenkirchen. Die Vertreter der Clubs nahmen die Auszeichnung persönlich von Glauber entgegen.
Wir stehen voll hinter dem Projekt Blühpakt Bayern“, erklärte Arno Malte Uhlig, Präsident des Bayerischen Golfverbands, zufrieden. Bereits 2020 unterzeichnete er die Kooperationsvereinbarung mit Glauber – der BGV war damit der erste Partner der Blühpakt-Allianz, die mittlerweile sechs Organisationen umfasst. 44 bayerische Golfanlagenwurden inzwischen als Blühender Golfplatz ausgezeichnet.
Für Karlheinz Bachmeier, Präsident des GC Schloss Maxlrain, ist die Teilnahme am Blühpakt Bayern ein konsequenter Schritt: „Wir haben gerade Gold bei Golf & Natur erhalten und wollten die Qualität unseres Clubs mit diesem Siegel weiter steigern.“ Die 110 Hektar große Anlage engagiert sich aktiv für Biodiversität – zuletzt wurde eine neue Streuobstwiese angelegt. Unterstützung erhalten Clubs wie der GC Schloss Maxlrain durch den Landesbund für Vogelschutz (LBV), der vom Umweltministerium als Fachstelle ausgewählt wurde.
Golfanlagen, die sich für den Blühpakt Bayern anmelden und die Anforderungen erfüllen, erhalten eine kostenlose Erstberatung vom LBV. Dabei wird geprüft, ob sich die Anlage für eine Zertifizierung eignet. „Das ist fast immer der Fall, aber eben nicht automatisch“, erklärt Dagmar Blache, eine der LBV-Expertinnen. „Der Wille, die oft sehr schönen Flächen ökologisch aufzuwerten, ist aber bei fast jedem Golfclub vorhanden.“
BGV-Präsident Uhlig betont: „Uns ist wichtig, dass dieser Blühpakt wirklich gelebt wird.“ Um den Zugang für die Clubs noch einfacher zu gestalten, wird das Anmeldeformular aktuell überarbeitet. BGV-Geschäftsführerin Heidrun Klumphofft, dass sich bis zum 30. Juni noch weitere Golfanlagen für eine Erstberatung registrieren.
Um als Blühender Golfplatz ausgezeichnet zu werden, müssen Golfanlagen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen. Dazu gehören:
✔ Naturnahe Gestaltung von mindestens 30 % der Freiflächen
✔ Abschnittsweise Mahd, um Insekten und Pflanzen zu schützen
✔ Verzicht auf torfhaltige Substrate
✔ Kein flächiger Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel
Umweltminister Glauber unterstrich noch einmal die Bedeutung des Engagements: „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die Natur- und Artenvielfalt schützen.“ Gleichzeitig nahm er Stellung zur aktuellen Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland: „Naturschutz steht nicht im Widerspruch zu Industriearbeitsplätzen.“