Der Blühpakt Bayern geht in die nächste Runde: Das Kooperationsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Golfverbandes hat sich die „Förderung der Artenvielfalt, insbesondere der Insekten“ zum Ziel gesetzt. Nachdem die Kooperation im Sommer 2020 begann, wurde sie inzwischen um drei weitere Jahre verlängert. Zahlreiche Golfanlagen, die in den vergangenen drei Jahren am Blühpakt teilnahmen, sind inzwischen als Blühende Golfplätze ausgezeichnet worden.
Finanziert wird das Programm zu gleichen Teilen vom Bayerischen Umweltministerium und dem Bayerischen Golfverband, die Teilnahme ist kostenlos. Die fachliche Unterstützung des Programmes erfolgt wie bisher durch den LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz, dessen Mitarbeiter Flächen der jeweiligen Golfanlagen besichtigen. Sie geben dem Greenkeeper sowie dem Clubmanagement dann Hilfestellungen bei der Aufwertung von Flächen für mehr Biodiversität.
„Im Fokus stehen dabei sicherlich die großen Wiesen- und Offenlandflächen, bei denen festgestellt wird, wie man die Anzahl kleiner Strukturen, der Pflanzenarten und damit auch das Insektenaufkommen steigern kann“, erklärt Julia Larasser, die das Projekt im Ministerium betreut. Für die Bayerische Staatsregierung spielt der sogenannte Blühpakt, der auch mit anderen Verbänden und Institutionen in Bayern wie zum Beispiel dem Landesverband Bayerischer Imker geschlossen wurde, eine wichtige Rolle. Schließlich hat es sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel gesetzt, „möglichst viele Flächen im Freistaat dauerhaft für den Erhalt der Naturvielfalt zu sichern. Artikel 19 des Bayerischen Naturschutzgesetzes fordert ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope, welches bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Ziel des Biotopverbunds ist es, Lebensräume mit großer biologischer Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln, um die Artenvielfalt in die für Bayern typischen Landschaften zurückzubringen.“
Die Erfahrung aus den vergangenen drei Jahren zeigt dabei, dass das Potential der Golfanlagen bei der Förderung des Insektenreichtums groß sei. Nun gehe es vor allem auch bei den Anlagen, die bereits seit längerem zum Teilnehmerkreis gehören, darum, den „Blick für die wesentlichen Dinge zu schärfen.“ Dabei ist gerade auf Wiesen nicht immer nur eine möglichst üppige Blütenpracht entscheidend, sondern die Förderung einheimischer Arten, die an die klimatischen Verhältnisse Bayerns angepasst sind. Blühpakt-Teilnehmer, die bereits länger am Programm teilnehmen, haben mit Hilfe der Expertise des LBV die Möglichkeit den Wert ihrer Anlage für die Förderung der Biodiversität und vor allem das Insektenreichtum weiter zu steigern.
Das bedeutet auch, dass sich teilnehmende Anlagen dem sogenannten Integrierten Pflanzenschutz mit minimalem Einsatz chemischer Mittel verschreiben. Auf Flächen, die für den Natur- und Insektenschutz ausgeschrieben sind, ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel komplett verboten.
Zum Abschluss der neuen dreijährigen, laufenden Phase des Blühpaktes werden unter all‘ jenen Anlagen, die für ihre Projekte als Blühender Golfplatz ausgezeichnet werden, die besten von einer Fachjury ausgewählt und besonders ausgezeichnet.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Blühpakt Bayern sind für nahezu alle Golfanlagen gut zu erfüllen
Text: Golfsustainable.com | Petra Himmel