Anmeldephase für Blühpakt Bayern 2024 startet

Der Blühpakt Bayern geht in die nächste Runde: Das Kooperationsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Golfverbandes hat sich die „Förderung der Artenvielfalt, insbesondere der Insekten“ zum Ziel gesetzt. Nachdem die Kooperation im Sommer 2020 begann, wurde sie inzwischen um drei weitere Jahre verlängert. Zahlreiche Golfanlagen, die in den vergangenen drei Jahren am Blühpakt teilnahmen, sind inzwischen als Blühende Golfplätze ausgezeichnet worden.

Finanziert wird das Programm zu gleichen Teilen vom Bayerischen Umweltministerium und dem Bayerischen Golfverband, die Teilnahme ist kostenlos.  Die fachliche Unterstützung des Programmes erfolgt wie bisher durch den LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz, dessen Mitarbeiter Flächen der jeweiligen Golfanlagen besichtigen. Sie geben dem Greenkeeper sowie dem Clubmanagement dann Hilfestellungen bei der Aufwertung von Flächen für mehr Biodiversität.

Bayerns Lebensräume entwickeln

„Im Fokus stehen dabei sicherlich die großen Wiesen- und Offenlandflächen, bei denen festgestellt wird, wie man die Anzahl kleiner Strukturen, der Pflanzenarten und damit auch das Insektenaufkommen steigern kann“, erklärt Julia Larasser, die das Projekt im Ministerium betreut. Für die Bayerische Staatsregierung spielt der sogenannte Blühpakt, der auch mit anderen Verbänden und Institutionen in Bayern wie zum Beispiel dem Landesverband Bayerischer Imker geschlossen wurde, eine wichtige Rolle. Schließlich hat es sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel gesetzt, „möglichst viele Flächen im Freistaat dauerhaft für den Erhalt der Naturvielfalt zu sichern. Artikel 19 des Bayerischen Naturschutzgesetzes fordert ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope, welches bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Ziel des Biotopverbunds ist es, Lebensräume mit großer biologischer Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln, um die Artenvielfalt in die für Bayern typischen Landschaften zurückzubringen.“

Die Erfahrung aus den vergangenen drei Jahren zeigt dabei, dass das Potential der Golfanlagen bei der Förderung des Insektenreichtums groß sei. Nun gehe es vor allem auch bei den Anlagen, die bereits seit längerem zum Teilnehmerkreis gehören, darum, den „Blick für die wesentlichen Dinge zu schärfen.“ Dabei ist gerade auf Wiesen nicht immer nur eine möglichst üppige Blütenpracht entscheidend, sondern die Förderung einheimischer Arten, die an die klimatischen Verhältnisse Bayerns angepasst sind. Blühpakt-Teilnehmer, die bereits länger am Programm teilnehmen, haben mit Hilfe der Expertise des LBV die Möglichkeit den Wert ihrer Anlage für die Förderung der Biodiversität und vor allem das Insektenreichtum weiter zu steigern.

Das bedeutet auch, dass sich teilnehmende Anlagen dem sogenannten Integrierten Pflanzenschutz mit minimalem Einsatz chemischer Mittel verschreiben. Auf Flächen, die für den Natur- und Insektenschutz ausgeschrieben sind, ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel komplett verboten.

Zum Abschluss der neuen dreijährigen, laufenden Phase des Blühpaktes werden unter all‘ jenen Anlagen, die für ihre Projekte als Blühender Golfplatz ausgezeichnet werden, die besten von einer Fachjury ausgewählt und besonders ausgezeichnet.

Die Anmeldung ist geöffnet

zur Anmeldung

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Blühpakt Bayern sind für nahezu alle Golfanlagen gut zu erfüllen

  1. Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet.
    Dies bedeutet insbesondere ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst aus heimischen Pflanzen wie zweijährige Wiesenblumen, Stauden, Sträucher und Gehölze.
    Hierzu wird eine Dokumentation vorgelegt.
  2. Bei der Pflege der Blühwiesen sind folgende Punkte zu beachten:
  3. Die Mahd erfolgt 1-3 Mal pro Jahr auf jeder Fläche.
  4. Die Mahd der jeweiligen Fläche erfolgt abschnittsweise; Teile der Fläche bleiben bei jeder Mahd als Nahrungsangebot und zur Entwicklung für Insekten stehen.
  5. Um die Nährstoffrückfuhr zu reduzieren, sollte Schnittgut von den Flächen entfernt werden. Zunächst muss von der stets selben Fläche mit mindestens 1.000 m2 das Schnittgut abtransportiert werden. Ziel ist es, diesen Flächenanteil schrittweise zu erhöhen.
  6. Es wird ein Pflegeplan zur Durchführung der Mahd vorgelegt.
  7. Für den Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten bleiben Bereiche der Blühwiesen über den Winter ungemäht stehen.
    Im Pflegeplan zur Durchführung der Mahd wird ebenfalls festgelegt, welche Bereiche der Flächen über den Winter ungemäht stehen bleiben.
  8. Mindestens zwei Strukturhilfen, wie z.B. Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, Lesesteinhaufen oder insektengerechte Kleingewässer, sind vorhanden.
  9. Es erfolgt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
    Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.
  10. Es erfolgt kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.
  11. Ein effektiver Insektenschutz braucht eine Bewusstseinsänderung im Umgang mit Natur und eine Verbreitung fachlichen Wissens. Um Mitgliedern, Spielern und Gästen zu erklären, was es mit der Blühpakt-Allianz und der naturnahen Gestaltung zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten auf sich hat, werden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensbildung durchgeführt und eine Beschreibung mit der Bewerbung vorgelegt.

Text: Golfsustainable.com | Petra Himmel

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